Die oben genannte Übersicht enthält Fragen, zu denen die Finanzverwaltung bislang Stellung genommen hat. Bei diesem Fragen- und Antwortenkatalog handelt es sich um eine Orientierungshilfe für die Anwendung des Datenzugriffsrechts. Eine Rechtsbindung geht hiervon nicht aus. Die Entscheidung im Einzelfall bleibt dem zuständigen Finanzamt vorbehalten.
Der Fragen-und Antwortenkatalog wird nach Bedarf aktualisiert. Hier handelt es sich um die aktualisierte Fassung.
