GoBScape unterstützt derzeit folgende Webbrowser unter Windows 98/Me/NT/2000/XP:
| Browser | Support | Bemerkung |
| Netscape bis 4.77 | nein | |
| Netscape ab 4.78 | nein | |
| Netscape 6.x | nein | |
| Internet Explorer 4 | nein | |
| Internet Explorer 5.0 | ja | Erst ab SP1 |
| Internet Explorer 5.5 | ja | |
| Internet Explorer 6.0 | ja | Download des Java-Plugin unter Win XP |
| Internet Explorer 5 Mac | nein | Da unser Dienst auf ActiveX-Steuerelemente zugreift |
| Opera | nein | |
| Mozilla | nein |
Bitte nehmen Sie in Ihrem WebBrowser unter Extras – Internetoptionen – Sicherheit die folgenden Einstellugnen vor:
Fügen Sie bitte http://www.h-und-p-consulting.de zu den vertrauenswürdigen Sites hinzu.
Aktivieren Sie folgende Punkte:
Bitte deaktivieren Sie folgende Punkte:
GoBScape benötigt Cookies, um im Betrieb auf Ihrem Computer verschiedene Einstellungen abzuspeichern und zu gewährleisten das jeweils eine neue Datenverschlüsselung pro Sitzung erstellt wird. Sie müssen Ihrem Webbrowser das Akzeptieren von temporären Cookies erlauben.
GoBScape ist die erste Browser-basierte Verfahrensdokumentation für alle Unternehmen, die ihnen das lästige nachhalten und pflegen der bei Ihnen stattfindenden Änderungen in den diversen Verfahren abnehmen will. Mit GoBScape können Sie Ihre eigenenDokumentation verwalten, strukturiert ablegen und haben weltweiten Zugriff auf diese Dokumentation. Näheres zu GoBScape lesen Sie bitte im Abschnitt Produkt
Generell können Sie jegliche Dokumentation in ihr persönliches GoBScape einstellen
Ja. Dokumentationen, die bereits elektronisch auf Ihrem Rechner vorliegen oder gescannte Dokumente können Sie problemlos in der Rubrik „Eigene Dateien“ in Ihr persönliches GoBScape ablegen.
Die Basis-Version von GoBScape kostet €UR 3.850,00. Für Zusatz Services und weitere Mandanten werden zusätzliche Kosten fällig. Bitte beachten Sie hierzu unsere aktuellen Konditionen.
Die Basis-Version von GoBScape umfasst ca. 359 MB. Für die Einstellung von Dokumentationen ist die Speicherkapazität ihrer Systeme verantwortlich. Die durchschnittliche Größe einer Dokumentation beträgt ca. 10 MB.
Eine in GoBScape eingestellte Dokumentation können Sie aufbewahren, so lange Sie wollen – also ein Leben lang.
Ja. Derzeit beschränkt sich GoBScape auf die Basisfunktion der Verfahrensdokumentation. Dies beinhaltet die Einstellung von Dokumententation nach GoBS und GDPdU. Wir arbeiten ständig daran, unseren Klienten weitere Services anbieten zu können, z.B. COSO/CobiT (SOX) alternativ ITIL, FERMA, GSHB (BSI) etc. Sollten Sie Wünsche oder Vorschläge zu GoBScape haben, schicken Sie uns doch eine eMail an produktmanagement@h-und-p-consulting.de – wir freuen uns über Ihre Anregungen.
Nein. Die in GoBScape eingestellte Dokumentationen sind digital, d.h. ihr digitales Dokument sieht nicht so aus, wie Ihr bekanntes Papierdokument.
GoBScape verwendet eine eindeutige Benutzeridentifikation und einen starken Zugriffsschutz. Zusätzlich ist jedes derr gespeicherten Dokumentationen benutzerindividuell verschlüsselt. Nähere Infos finden Sie unter dem Punkt “Sicherheit“.
GoBScape setzt Schutzmechanismen gegen Hackerangriffe und unbefugtes Einsehen von Dokumentation ein:
Alle von den Klienten eingestellten Dokumentationen sind mit einem Zeitstempel versehen. Jede Änderung an ihrer Dokumentation wird damit erkennbar. Die Authentizität der Dokumentation und des Bearbeiters ist durch die Registrierung nachweisbar. Nähere Infos finden Sie unter dem Punkt “Sicherheit“.
Nein. GoBScape prüft weder Inhalte der eingestellten Dokumente, noch werden diese ausgewertet oder an Dritte weitergegeben. Denn für GoBScape steht der Datenschutz an erster Stelle. Nähere Infos finden Sie unter dem Punkt “Sicherheit“.
Ja. Selbstverständlich muß jederzeit eine Änderung der Verfahrensdokumentation möglich sein
Ja, die Dokumentation wird mit 128-bit SSL-Verschlüsselung in GoBScape übertragen.
Wir müssen hierzu einige verschiedene Dokumententationsarten unterscheiden. Und wir möchten Ihnen erläutern, warum in den meisten Fällen Ihre digitalen Dokumente wertvoller sind als die Papierform.
Eine allgemeine „rechtliche Anerkennung“ kennt unsere Rechtsordnung nicht. Das Gesetz schreibt für die Mehrzahl von Dokumentationen keine besondere Form vor, so dass diese selbstverständlich in elektronischer Form vorliegen können.
Bei allen Dokumentationen, die keiner speziellen gesetzlichen Formerfordernis unterliegen, ist, gleich ob in elektronischer oder papierhafter Form vorliegend, danach zu fragen, ob diese zum Beweis im Rechts- bzw. Geschäftsverkehr oder gegenüber Behörden geeignet sind. Es geht demnach letztlich um die Frage der Beweisqualität einer Dokumentation. Wann ein Dokumentation als Nachweis für bestimmte Tatsachen als geeignet angesehen wird, liegt im Ermessen, das heißt Beurteilungsspielraum des jeweiligen Entscheidungsträgers. Dieser entscheidet, welchen Beweiswert er der vorgelegten Dokumentation zumisst. Pauschal kann demnach nicht ein bestimmter Grad an Beweisqualität festgelegt werden – und dies gilt sowohl für in digitaler wie auch papierhafter Form vorliegender Dokumententation.
Maßgeblich für die Beurteilung ist die Glaubhaftmachung der Echtheit der Dokumentation. Der Entscheider ist davon zu überzeugen, dass Integrität und Authentizität der Dokumentation gewährleistet ist, d.h. dass die angezeigte Dokumentation tatsächlich die vom Bearbeiter eingestellte Dokumentation ist. Hierfür muss ein Schutz vor Zugriff gewährleistet sein. In der Papierform wird einer Dokumentation in der Regel zwar Originalität unterstellt, aber im Zweifelsfalle ist Papier mit den heutigen technischen Möglichkeiten leicht manipulierbar. Daher ist die Beweiskraft umstritten.
Anders mit Ihren Dokumenten in GoBScape. Sie haben natürlich die Möglichkeit, es auszudrucken (auch im xml-Format, dass Ihnen dann zusätzlich auch die Weiterleitung ermöglicht). Sie haben aber auch die Möglicheit, einem Entscheidungsträger Einsicht in die Dokumentation online zu gewähren. Hierbei ist eine Verfälschung durch Sie oder Dritte ausgeschlossen und entsprechend hoch ist die Beweiskraft anzusetzen
1. Steuerrelevante Daten
Das Finanzamt verlangt vom Steuerpflichtigen grundsätzlich zur Glaubhaftmachung von steuerrelevanten Tatbeständen einen Nachweis. Als eine Art der Nachweisführung dient die Verfahrensdokumenation. Eine bestimmte Form der Nachweisführung ist jedoch nicht festgelegt. Der Beweiswert, den das Finanzamt einer vorgelegten Dokumentation zumisst, auch einer Dokumentation in digitaler Form, steht allein in seinem Ermessen.
Die Beweisqualität der in GoBScape eingestellten Dokumentationen sind als hoch einzustufen. Insbesondere die Verschlüsselung und die Verwendung von Zeitstempeln gewährleisten die Integrität und Authentizität der sich in GoBScape befindlichen Dokumentationen. Somit besteht ein ungewöhnlich hoher Schutz gegen Mißbrauch der in GoBScape befindlicher Dokumentation.
Folgende Systemvoraussetzungen müssen zur Nutzung von GoBScape von Ihrem Rechner erfüllt werden:
Ja. Es wird kein spezieller Port benötigt.
Nein. Sie können GoBScape über das Internet nutzen, ohne eine separate Software auf Ihrem PC installieren zu müssen.
Nach der dritten falschen Eingabe wird Ihr Zugang aus Sicherheitsgründen gesperrt.
Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie sich ein neues Passwort zuschicken lassen. Hierzu klicken Sie bitte auf den Link “Passwort vergessen” und folgen den Anweisungen. Um sicher zu gehen, dass auch nur der wirkliche User ein neues Passwort erhält, werden Sie gebeten, Username und die bei der Registrierung, angegebene Sicherheitsfrage zu beantworten. Danach erhalten Sie per eMail erneut einen Aktivierungscode für Ihr neues Passwort, welchen Sie nach der Anmeldung eingeben müssen.
Die meisten Dokumentationen die GoBScape nutzt die gesamte bedruckbare Fläche. Bitte überprüfen Sie die Einstellungen für den Ausdruck (z.B. im Menü: Datei – Seite einrichten) und passen die Einstellungen folgendermassen an:
Der integrierte Webbrowser von AOL 6.0 unterstützt nicht alle Funktionen von GoBScape. Schalten Sie in den Eigenschaften des Internet-Explorers unter Extras-Internetoptionen-Erweitert das Feld “HTTP1.1 über Proxyverbindungen verwenden” ein. Sie werden öfters die Fehlermeldung “Java-Script-Error” erhalten. Die meisten Funktionen lassen sich allerdings durch anschließendes drücken von STRG-F5 trotzdem aufrufen.
Vorsicht: Alle Funktionen zur Benutzerverwaltung (Benutzername, Einstellungen, Profil etc.) führen derzeit zum Blockieren des integrierten Browsers von AOL 6.0 (Endlosschleife).
Alternativ dazu können Sie auch als AOL-Anwender einen externen Browser benutzen. Wählen Sie sich mit der AOL-Software ein und wechseln dann z.B. zum vorhandenen InternetExplorer, um GoBScape ganz normal zu nutzen.
Dieses Fenster schließen (OK) und mit der Taste F5 (oder Menü: Ansicht / Aktualisieren) die Seite durch den Browser neu zu laden. Diese sollte dann fehlerfrei dargestellt werden.
Überprüfen Sie, ob der von Ihnen verwendete Browser von uns freigegeben ist (siehe auch Punkt “Welche Browser werden unterstützt?”), und ob Ihre Browsereinstellungen (siehe auch Punkt “Wie muss ich meinen Browser einstellen?”) korrekt sind.
Bitte brechen Sie den Download ab und ändern anschliessend die HTTP Einstellungen auf 1.1. Gehen Sie dazu bitte folgendermassen vor: im IE über Menü/Extras/Internetoptionen unter dem Reiter “Erweitert” setzen Sie die Einstellungen für HTTP 1.1 (wie oben).
Ursache: In HTTP1.0 wird der Mime-type application/ms-word nicht interpretiert und deshalb glaubt der Browser, er muss diese downloaden.
Wird mit Proxy auf das Internet zugegriffen – praktisch in allen Firmennetzen – muss zusätzlich “HTTP1.1 über Proxyverbindungen verwenden” aktiviert werden.
Danach muss der Browser neu gestartet werden.
Ja, es ist möglich, auf Dokumentationen, Partnerunternehmen und auf Informationen in GoBScape*, von einem Rechner, auf dem ein von uns freigegebener Browser installiert ist ( siehe Systemvoraussetzungen ), zuzugreifen. Bei selbsteingestellten Dateien im Bereich Eigene Ordner* arbeitet GoBScape mit sog. Mimetype-Applikationen.
D.h. Sie können jederzeit Ihre eigenen Dokumente abrufen, sobald zu der entsprechenden Dateiart die dazugehörige Anwendung bzw. Viewer auf Ihrem abrufenden Rechner installiert ist. Falls das einmal nicht der Fall sein sollte, wird Ihnen vom Browser alternativ ein Dateidownload angeboten. Um Inkompatibilität zu vermeiden, empfehlen wir, beim Hochladen Ihrer Dateien, globale Standardformen, wie MS-Office ( .doc, .xsl, .mdb, .ppt ) , oder Arcobat ( .pdf ), sowie Bilder als JPEG ( .jpg ) und Music.mp3, zu verwenden.
*steht erst ab IE 6.0 zur Verfügung
Extra > Internetoptionen > Erweitert unter Sicherheit darf das Kästchen “Verschlüsselte Seiten nicht auf der Festplatte speichern” nicht markiert sein.
Falls es markiert sein sollte die Markierung entfernen und ausgleichend dafür das Kästchen “Leeren des Ordners Temporary Internet Folder beim Schließen des Browsers” markieren.
Falls 1 nicht den gewünschten Erfolg erzielt:
Acrobat Reader starten.
In Version 5:
Edit > Preferences… > Options :
unter Web Browser Options darf das Kästchen “Display PDF in Browser” nicht markiert sein.
In Version 4:
File >Preferences … > General :
das Kästchen Web Browser Integration darf nicht markiert sein. Und das Kästchen Open Cross-doc Links in Same Window darf nicht markiert sein.