MiFID
(Markets in Financial Instruments Directive)
Die Verantwortung für die Einhaltung von MiFID ist nicht delegierbar. Zur Sicherstellung der Einhaltung der MiFID-Anforderungen müssen angemessene Richtlinien und Prozesse (inklusive Berichterstattung) implementiert werden; darüber hinaus wird die Einrichtung von permanenten, unabhängigen Überwachungs- und Kontrollfunktionen verlangt. Diesen Forderungen begegnet man sachdienlich mit einem MiFID-spezifisch modellierten IKS (internes Kontrollsystem).
Kernpunkte
- Organisatorische Anforderungen
- Compliance
- Prozesse, Systeme
- Aufzeichungen
- Interessenkonflikte
- Wohlverhaltensregeln
- Informationen, Vereinbarungen
- Best Execution Nachweise
- Bearbeitung von Kundenaufträgen
- Meldewesen
- Vor- und Nachhandelstransparenz
- Veröffentlichung verbindlicher Kursofferten
Wesentliche Auswirkungen
- Organisatorische Anforderungen für Wertpapierfirmen
- Compliance
- Systemsicherheit, Business Continuity
- Vermeidung von Interessenkonflikten und deren Handhabung
- Risikomanagement
- Risikoüberwachungs- und Risikosteuerungssystem
- angemessenes internes Kontrollsystem
- Outsourcing
- Aufzeichnungspflichten
- Dienstleistungen und Transaktionen sind so zu dokumentieren, dass die Aufsicht die MiFID-Compliance überprüfen kann
- Schutz der Kundengelder und des Kundenvermögens
MiFID ist Chefsache
Denn sie …
- betrifft alle Bereiche der Wertpapierfirma
- erfordert mehr oder weniger große Investitionen
- regt an, dass die erforderlichen Änderungen der Prozesse und Systeme zum
- Überdenken der vorhandenen Strukturen genutzt werden sollten
- erfordert Verbesserung der internen und externen Kommunikationsinfrastruktur
- wirkt auf die Kodexregeln ein
- bedingt starke Integration der Compliance Funktion in Anwendungen und Prozesse
- bringt neues Wettbewerbsumfeld im Wertpapierhandel
- Ausführungswege (??)
- zwischen den Finanzdienstleistungsunternehmen
- hat mögliche Schnittstellen zu anderen Baustellen (SOX, Basel II)