Nun hat sich der Fiskus etwas einfallen lassen. Eine risikoorientierte Fallauswahl “Das Risikomanagement des Bundes und der Länder”, dass bereits seit 1. September 2006 in einigen Bundesländern bzw. Städten (Dortmund-Unna, Münster-Außenstadt, Siegen, Aachen-Innenstadt, Bonn-Außenstadt und Kleve) getestet wird. Die Zeit drängt! Ein wesentlicher Parameter, der in die Bewertung des Risikomanagement mit einfließt, ist neben der mangelhaften Bereitstellung steuerlich relevanter Daten (GDPdU) auch der Verstoß gegen die Aufbewahrungsplichten und die Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS).